Rechtliche Information / Beratung und Vertretung

Schwerpunkt unserer Leistungen ist die rechtliche Information / Beratung und Vertretung unserer Mitgliedsunternehmen zu bzw. in allen Fragen des Individual- und Kollektiv-Arbeitsrechts.

Hierbei blicken wir auf eine über 20jährige Erfahrung zurück.

  • Im Individualarbeitsrecht informieren / beraten wir zu allen Fragen, die das Arbeitsverhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber betreffen.
  • Im Kollektivarbeitsrecht unterstützen wir unsere Mitglieder in sämtlichen Fragen im Umgang mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Gegebenenfalls begleiten wir Arbeitgeber bei Verhandlungen zu Haustarifen bzw. Betriebsvereinbarungen.

Unser Ziel ist es, durch eine frühzeitige rechtliche Information / Beratung, mögliche Streitfälle zu vermeiden bzw. bereits im Vorfeld von gerichtlichen Auseinandersetzungen die Rechtsposition unserer Mitgliedsunternehmen abzusichern.

Soweit eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertritt der Allgemeine Unternehmensverband Neubrandenburg e. V. die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen umfassend bei Streitfällen:

  • vor den Arbeitsgerichten, Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten einschl. der Berufungsinstanzen sowie vor betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellen nach § 76 BetrVG,
  • gegenüber Arbeitnehmern, Betriebsräten, Gewerkschaften und Behörden (z.  B. Integrationsamt, Agentur für Arbeit, Amt für Arbeitsschutz etc.)

Mitgliedsunternehmen entstehen bei der Inanspruchnahme vorgenannter Leistungen – bzw. durch die Vertretung durch die Verbandsjuristen bei Gerichtsverfahren – keine Zusatzkosten.